Der Versicherungsschutz im Bereich Haftpflichtversicherung wurde erweitert um die Wassersport-Haftpflichtversicherung als berechtigter Führer fremder, durch den BSV oder seinen Mitgliedern gemieteter Segelboote im Inland, sofern nicht Deckung über eine andere Wassersport-Haftpflichtversicherung des Eigentümers bzw. Vermieters besteht.
Wie bereits in der Vergangenheit besteht darüber hinaus weiterhin Wassersport-Haftpflichtversicherungsschutz für eigene Segelboote der Betriebssportgemeinschaften. Als Halter motorisierter Wasserfahrzeuge jedoch nur dann, wenn sie für die ordnungsgemäße Durchführung von satzungsgemäßen Veranstaltungen als Begleitfahrzeuge eingesetzt werden.
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