Mitglieder (Betriebssportgemeinschaften) können für ihre Mitglieder beim BSV Segelpässe erwerben.
Segelpässe sind mit einem Lichtbild und der Unterschrift des Inhabers versehen. Mit einem Segelpass wird die Mitgliedschaft in einer BSG des BSV nachgewiesen.
Teilnehmer der regulären BSV-Regatten müssen einen gültigen Segelpass vorlegen.
Teilnehmer an anderen BSV Veranstaltungen (Regatten, Schulungen, Törns, etc.) sollen im Besitz eines gültigen Segelpasses sein. Teilnehmer, die nicht im Besitz eines Segelpasses sind, können evtl. Rabatte nicht in Anspruch nehmen.
Für jeden Segelpass fällt eine monatliche Gebühr von 1,50 € an.
Antragsverfahren per Post
Das alte Antragsverfahren über Blankoformulare, die ausgefüllt eingereicht wurden, ist nicht mehr möglich. Segelpässe müssen online beantragt werden (s.u.).
Antragsverfahren Online
Der Pass wird auf dieser Seite beantragt:
https://www.bsv-hamburg.de/wettspielpass-antrag.html
Alle Felder des ehemaligen Papierpasses sind in dem Formular verfügbar und müssen ausgefüllt werden. Dazu gehören auch Name und Email-Adresse des Passinhabers sowie Name und Email-Adresse der zuständigen Spartenleitung (in der BSG). Das Passfoto wird mit hochgeladen. Der Vorgang wird mit Mit „Antrag abschicken" beendet.
Es ist die Aufgabe der Betriebssportgemeinschaft zu regeln, wer diesen Antrag stellen soll. Das kann der zukünftige Passinhaber, der Spartenleiter oder eine andere beauftragte Person sein.
Der zukünftige Passinhaber, die zuständige Spartenleitung und der zuständige Spielausschuss des BSV werden per Email automatisch benachrichtigt und um Zustimmung gebeten. Liegen alle drei Zustimmungen vor, wird der Pass ausgestellt und der BSG zugeschickt. Liegen nach 14 Tagen nicht alle drei Zustimmungen vor, wird der Vorgang abgebrochen, alle Daten werden gelöscht.