Segelpässe

Mitglieder (Betriebssportgemeinschaften) können für ihre Mitglieder beim BSV Segel­pässe erwer­ben.

 

Segelpässe sind mit einem Lichtbild und der Unterschrift des Inhabers versehen. Mit ei­nem Segel­pass wird die Mitgliedschaft in einer BSG des BSV nachgewiesen.

 

Teilnehmer der regulären BSV-Regatten müssen einen gültigen Segelpass vor­legen.

 

Teilnehmer an anderen BSV Veranstaltungen (Regatten, Schulungen, Törns, etc.) sollen im Be­sitz ei­nes gültigen Segelpasses sein. Teilnehmer, die nicht im Besitz eines Segel­passes sind, können evtl. Rabatte nicht in Anspruch nehmen.

 

Für jeden Segelpass fällt eine monatliche Gebühr von 1,50 € an.

 

Antragsverfahren per Post

 

Das alte Antragsverfahren über Blankoformulare, die ausgefüllt eingereicht wurden, ist nicht mehr möglich. Segelpässe müssen online beantragt werden (s.u.).

 

Antragsverfahren Online

 

Der Pass wird auf dieser Seite beantragt:

 

https://www.bsv-hamburg.de/wettspielpass-antrag.html

 

Alle Felder des ehemaligen Papierpasses sind in dem Formular verfügbar und müssen ausgefüllt werden. Dazu gehören auch Name und Email-Adresse des Passinhabers sowie Name und Email-Adresse der zuständigen Spartenleitung (in der BSG). Das Passfoto wird mit hochgeladen. Der Vorgang wird mit Mit „Antrag abschicken" beendet.

 

Es ist die Aufgabe der Betriebssportgemeinschaft zu regeln, wer diesen Antrag stellen soll. Das kann der zukünftige Passinhaber, der Spartenleiter oder eine andere beauftragte Person sein.

 

Der zukünftige Passinhaber, die zuständige Spartenleitung und der zuständige Spielausschuss des BSV werden per Email automatisch benachrichtigt und um Zustimmung gebeten. Liegen alle drei Zustimmungen vor, wird der Pass ausgestellt und der BSG zugeschickt. Liegen nach 14 Tagen nicht alle drei Zustimmungen vor, wird der Vorgang abgebrochen, alle Daten werden gelöscht.